VR 43434 AG Stendal · aktuell
Historischer Auszug
Gemeinschaftsantennenanlage Klostermansfeld e. V.
Status: aktuell
Lädt...
Nr.
der
Eintra-
gung
Amisgericht
Eisleben
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
Tausender
|
Hunderter
00-49
Vorstand
Liquidatoren
Vereinsregister
Hunderter
Tausender
50-9
Rechtsverhälinisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
[mr
a)
Tag
der
Eintragung
u
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
4
a)
Gemeinschaftsantennen-
anlage
Klostermansfeld
e.
V.
b)
06308
Klostermansfeld
WANmb
RS
171
Kanteikarte
für
das
Vereinsregister
(LSA/I2
95)
1.
Vorsitzenderxel
Schneider,
Geb.
am
14.
O1.
1950,
wohnhaft
06308
Klostermansfeld,
Bahnhofstr.
39
2.
Vorsitzender
Alfred
Pinkowski,
geb.
am
04.
03.
1940,
wohnhaft
06308
Klostermansfeld,
Neue
Str.
7
3.
Vorsitzender/Verantwortlicher
für
Technik
Bernhard
Schütze,
geb.
am
10.
10.
1951,
wohnhaft
06308
Klostermansfeld,
Bahnhofstr.
33
Schriftführer
Peter
Günther,
geb.am
05.
05.
1942,
wohnhaft
06308
Klostermansfeld,
Ludwig-Jahn-Str.
27
Schatzmeister
Hans-Raäinerr
Paul,.
geb.
am
30.
09.
1947,
wohnhaft
06308
Klostermansfeld,
Bahnhofstr.
35
Die
Satzung
ist
am
26.
April
2000
errichtet.
Der
Vorstand
vertritt
den
Verein
im
Rechtsverkehr
und
nimmt
dessen
Leitung
im
Innenverhältnis
wahr.
Die
Vertretungsbefugnis
des
Vorstandes
erstreckt
sich
auf
alle
Rechtsgeschäfte
und
Rechtshandlungen,
die
das
gewöhnliche
und
außergewöhnlithe
Vereinsleben
mit
sich
bringen.
Der
Vorstand
vertritt
den
Verein
gerichtlich
und
außergerichtlich.
Er
hat
die
Stellung
eines
gesetzlichen
Vertreters.
Die
Vertretung
des
Vereins
im
Rechtsverkehr
erfolgt
durch
den
1.
Vorsitzenden
in
Gemeinschaft
mit
dem
2.
Vorsitzenden
des
Vereins.
Im
Falle
der
Abwesenheit
oder
Verhinderung
einer
dieser
Personen
erfolgt
die
Vertretung
des
Vereins
durch
den
1.
Vorsitzenden
oder
den
2.
Vorsitzenden
in
Gemeinschaft
mit
dem
3.
Vorsitzenden,
dem
Schatzmeister
oder
dem
Schriftführer
des
Vereins.
Sind
sowohl
der
1.
Vorsitzende
als
auch
der
2.
Vorsitzende
abwesend
oder
verhindert,
wird
der
Verein
sodann
durch
den
3.
Vörsitzenden
in
Gemeinschaft
mit
dem
Schatzmeister
oder
dem
Schriftführer
vertreten.
Für
die
Leitung
des
Vereins
im
Innenverhältnis
gelten
die
Rege-
lungen
für
die
Vertretung
im
Rechtsverkehr
gemäß
Abs.
2
und
4
analog
jedoch
mit
der
Einschränkung,
dass
die
Leitung
grundsätzlich
dem
1.
Vorsitzenden
gebührt,
bei
dessen
Abwesenheit
oder
Verhinderung
dem
2.
Vorsitzenden,
bei
dessen
Abwesenheit
oder
Verhinderung
dem
3.
Vorsitzenden,
bei
dessen
Abwesenheit
oder
Verhinderung
dem
Schatzmeister
und
bei
dessen
Abwesenheit
oder
Verhinderungdem
Schriftführer.
5
a)
09.
11.
2000
b)
keine
2
Fortsetzung
Rückseite