VR 43376 AG Stendal · aktuell
Historischer Auszug
Großkaliberschützenverein "Goldenes Horn" e. V.
Status: aktuell
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Amisgericht
Cistdoeu
Tausender
Hunderter
00-49
Vereinsregister
Tausender
|
Hunderter
50-99
Rechtsverhältnisse
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
m
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
i
2
3
4
5
1
Herr
Lothar
Reule,
Die
Satzung:;ist
am
21.
06.
1997
errichtet.
a)
10.
03.
1998
a)
Großkaliberschützen-
verein
"Goldenes
Horn”
e.V.
b)
Hornburg
06295
Hornburg,
Bachgraben
28
-
Vorsitzender
Herr
Otto
Siering,
.06295
Aornburg,
Hauptstr
52
„stellv.
Vorsitzender
Frau
Anett
Siering
Poremba
06295
Hornburg,
Hauptstr.
62
-
Schriftführer
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
1.
Vorsitzende
und
der
2:
Vorsitzende.
Jeder
ist
allein
vertretungsberechtigt.
Im
Innenverhältnis
kann
der
2.
Vorsitzende
dem
1.
Vorsitzenden
nur
im
Falle
dessen
Verhinderung
vertreten.
b)
Satzung
Blatt
6
-
16
der
Registerakten
wie
bisher
Neu
in
den
Vorstand
wurde
gewählt:
Herr
Lutz
Poremba,
geb.
am
16.12.1968,
wohnh.
Hauptstr.
62
in
06295
Hornburg,
ausgeschieden
ist
Herr
Otto
Siering.
Der
Vorstand
setzt
sich
nunmehr
wie.
folgt
zusammen:
1.
Vorsitzender
-
Herr
Lothar
Reule
2.
Vorsitzender
-
Herr
Lutz
Poremba
Kassenwart
-
Frau
Cornelia
Saisson
Schriftführer
-
FRau
Anett
Siering-Poremba
Die
Funktionen
Schießstandwart,
Schießwart
für
Kurz-
waffen
und
Schießwart
für
Langwaffen
waren
bisher
nicht
besetzt
und
sind
auch
nicht
besetzt
worden.
RS
171
Karteikarte
für
das
Vereinsregister
LSA
-
für
1994
Anlässlich
der
Mitgliederversammlung
vom
14.01.2006
ist
die
Änderung
des
Vorstandes
sowie
die
Änderung
der
Satzung
beschlossen
worden.
Die
Satzung
wurde
in
den
Absätzen
1
und
5
im
$
22
wie
folgt
ge-
ändert:
Absatz
1
lautet
wie
folgt:
Der
Verein
verfolgt
ausschließlich
und
unmittelbar
gemeinn-ützige
Zwecke
im
Sinne
des
Abschnittes
"Steuerbegünstigte
Zwecke"
der
Ab-
gabenordnung.
Der
Verein
ist
selbstlos
tätig,
er
verfolgt
nicht
in
erster
Linie
eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Dem
idealen
Zweck
der
Förderung
sportlicher
Übungen
und
Leistungen
ist
die
Erreichung
des
Vereinszwecks
erforderliche
eigenwirtschaftliche
Bestätigungen
untergeordnet.
Absatz
5
lautet
wie
folgt:
Tritt
ein
Mitglied
aus
dem
Verein
aus,
so
erhält
das
Mitglied
nicht
mehr
als
seine
geleistete
Bareinlage
und
den
gemeinen
Wert
gegebe-
ner
Sacheinlagen
zurück.
Eine
Rückzahlung
von
Mitgliedsbeiträgen,
Umlagen
oder
Spenden
ist
nicht
zulässig.
Bei
Auflösung
des
Vereins
oder
Wegfall:
steüerbegünstigter
Zwecke
fällt
das
Vermögen
des
Vereins
der
Geiteindeverwaltung
Hornburg
zu,
die
es
unmittelbar
und
ausschließlich
für
gemeinnützige
Zwecke
zu-verwenden
hat.
Die
übrigen
Paragraphen
und
Absätze
2
bis
4
und
6
bleiben
unver-
ändert
bestehen.
a)
24.
02.
2006
b}
Beschluss
Bl.
35
ff.
d.
A
late,
108.
Fortsetzung
Rückseite