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Amtsgericht
Eisleoen
Tausender
|
Hunderter
00-49
Vereinsregister
Tausender
Hunderter
50-9
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
)
Tag
der
Eint
j
Ent
las
j
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
b)
Sport-
und
Spielverein
Mansfelder
Grund
Ahlsdorf
e.
V.
Ahlsdorf
Lehrer
Herr
Peter
Zinke,
06313
Anisdorf,
Schenkgasse
#
-
1.
Vorsitzender
Dipl-Ing.
Herr
Wolfgang
Lange,
06311
Helbra,
Parkstr.
24
5
-_
2.
Vorsitzender
Maurer
Herr
Volker
Heinze,
06313
Ahlsdorf,
Neue
Siedlung
13°
-
Vorstandsmitglied
—|
Die
Satzung
ist
am
20.
04.
1994
errichtet.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
erste
und
zweite
Vorsitzende
sowie
1
weiteres
Vorstandsmitglied
(Kassen-
wart).
Der
Verein
wird
gerichtlich
und
außergerichtlich
durch
je
Zwei
der
genannten
drei
Vorstandsmitglieder
gemein-
sam
vertreten.
11.
1994
Be)
17.
b)
Satzung
Bl.7
-
12
der
Register-
akten
wie
bisher
Herr
Frank
wohnh.
Schenkgasse
20
in
Herr
Martin
1.
Vorsitzender
-
stellv.
Vorsitzender
-
Kassenwart
-
Jugendwart
-
Knauer,
Dembinski,
1954,
wohnh.
Schulstr.
8
in
06313
Ahlsdorf
Herr
Heiko
Wagner,
wohnh.
Hauptstr.
33
in
06308
Benndorf
Neu
in
den
Vorstand
wurden
gewählt:
geb.
am
25.12.1961,
06313
Ablsdorf
geb.
am
30.10.
geb.
am
14.06.1964,
ausgeschieden
sind
Herr
Wolfgang
Lange
und
Herr
Volker
Heinze
Der
Vorstand
setzt
sich
nunmehr
wie
folgt
zusammen:
Herr
Peter
Zinke
Herr
Frank
Knauer
Herr
Martin
Dembinski
Herr
Heiko
Wagner
Anlässlich
der
Mitgliederversammlung
vom
01.
04.
2006
ist
die
Änderung
des
Vorstandes
sowie
die
Änderung
der
Satzung
eingetreten.
Die
Satzung
wurde
zu
folgenden
Paragraphen
geändert:
$
YAbsatz
1
und
Absatz
4
wurden
geändert
und
lauten
nunmehr
wie
folgt:
1.
Der
Vorstand
besteht
aus:
dem
ersten
Vorsitzenden
dem
stellv.
Vorsitzenden
dem
Kassenwart
dem
Jugendwart
Der
Vorstand
wird
von
der
Mitgliederversammlung
für
die
Zeit
von
drei
Jahren
gewählt.
Er
bleibt
bis
zur
satzungsgemäßen
Neuwahl
im
Amt.
Wählbar
sind
nur
Vereinsmitglieder,
die
das
18.
Lebens-
Jahr
vollendet
haben.
Wiederwahl
eines
Vereinsmitgliedes
ist
zu-
lässig.
Verschiedene
vorstandsämter
können
nicht
in
einer
Person
vereinigt
werden.
$
10
Absatz
f
wurde
geändert
und
lautet
nun
wie
folgt:
1.
Die
ordentliche
Mitgliederversammlung
findet
einmal
jährlich
statt|
RS
171
Karteikarie
für
das
Vereinsregister
LSA
-
1/95
a)
06.
09.
2006
b)
Beschl.
Bl.
39
ff.
d.
A.
Adifes
Forisetzung
Rückseite