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Amtsgericht
Fisloben
Vereinigungsregister
vR
//6
Nr.
a)
Name
Vorstand
Rechisverhältnisse
—m
der
b)
Sitz
der
Vereinigung
bevollmächtigter
Vertreter
(Statut,
Vertretung,
Anerkennung
gemeinnütziger
Vereinigung,
a)
Bemerkungen
Ein-
c)
Tätigkeitsbereich
Liquidatoren
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Gesamivollstreckung)
b)
Urkunde
erteilt/eingezogen
fragung
c)
Tag
d.
Eintragung/Unterschrifi
1
2
3
1
4
5
wie
bisher
a)
Kleingartenverein
Karl-Fischer-Straße
e.
V.
b)
Eisleben
Vorsitzender:
Horst
Przybyilski,
Eisleben,
Bücherstr.-
8
stellv.
Vorsitzender:
Erich
Lange,
Eisleben,
August-Bebelstr.
3
Schriftführer:
_
Klaus
Gorgas,
Eisleben,
Markt
35
Kassierer:
Ruth
Rensch,
Eisleben,
Plümickestr.
11
Fachberater
:ökologie
-
Umwelt:
Kurt
Haferbdurg,
Eisleben,
Schläckenmühle
7
„Allgemeine
Fragen:
Günter
Klimpel
Anläßlich
der
Jahreshauptversammlung
am
12.
10.
1997
wurde
eine
neue
Satzung
sowie
eine
Vorstandsänderung
beschlossen.
a)
07.
07.
1998
b)
Beschl.
Bl.
9
d.
A.
Parc
Neu
in
den
Vorstand
wurde
in
der
Jahreshaupt-
versammlung
vom
12.09.2003
gewählt:
Herr
Dieter
Loe]l,
geb.
am
19.11.1942,
Herr
Heinrich
Maroska,
geb.
am
16.02.1930,
wh.
Johann-Agricola-Str.
13
in
06295
Luth.
Eisleben
Herr
Heinrich
Gutzer,
geb.
am
01,05,1938,
wh.
Diesterwegstr.
53
in
06295
Luth.
Eisleben
Herr
Reinnard
Glaser,
geb.
am
19.03.1951,
wh.
Annengasse
13
in
06295
Luth.
Eisleben
ausgeschieden
sind
Herr
Kälaus
Gorgas,
Herr
Kurt
Haferburg
und
Herr
Günter
Klimpel
wh.
August-Bebel-Str.
8
in
06295
Luth.
Eisleben
Anlässlich
der
Jahreshauptversammlung
vom
12.09.2003
wurde
der
Beschluss
über
die
Änderung
der
Satzung
und
des
Vorstandes
sowie
dessen
Vertretungsberechtigung
gefasst.
$
10
der
Satzung
wurde
wie
folgt
geändert:
1.
Der
Vorstand
besteht
aus
sieben
Mitgliedern,
dem
-
Vorsitzenden
-
Stellvertretenden
Vorsitzenden
-
Kassierer
-
Schriftführer
-
Fachbearater
-
Berater
für
Bauwesen
-
Mitglied
für
allgemeine
Fragen
Die
Vereinigung
von
mehreren
Vorstandsämtern
in
einer
Person
ist
unstatthaft.
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Kreisgericht
Eisieben
Vereinigungsregister
|
VR
775
|"*
Nr.
a}
Name
Vorstand
|
Rechisverhälinisse
-
der
b)
Sitz
der
Vereinigung
bevollmächtigter
Vertreter
(Statut,
Vertretung,
Anerkennung
gemeinnütziger
Vereinigung,
a)
Bemerkungen
Ein-
c)
Tätigkeitsbereich
Liquidatoren
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Gesamtvollstreckung)
b)
Urkunde
erfteili/eingezogen
fragung
c)
Tag
d.
Eintragung/Unterschrifi
1
2
3
4
7
6)
Eisteber
ee}
£
steber
\o)rGsp,Karl-Acher
Herr
H-Jirger
Yorgt
42350
Fıisteber
Helbraer-Sfr
ZU
Mer
Harfnaest
Geer
#250
Ersheßen
Rensmpesersfr
33
=
Pe
122
f$
SRSAScH
4250
£rstebern
FIUIZ
Argos
Sr
PH
Stetul
vom
Jum
AIPO-
Zrefe:
Martzung
£r
EFF
ELITE
Ed
KESE
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Vereinsregister
des
Amtsgerichts
tisleben
Nummer
des
Vereins:
VR
AN
b
Nr
der
a)
Name
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
a)
Satzung
a)
Tag
der
Eintragung
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
b)
Sonstige
Rechts-
b)
Bemerkungen
gung
Vertretungsbefugnis
verhältnisse
1
2
3
4
5
Der
Vorstand
setzt
sich
nach
der
Jahreshauptver-
sammlung
vom
12.09.2003
wie
folgt
zusammen:
Vorsitzender
-
Herr
Erich
Lange
Stellv.
Vorsitzender
-
Herr
Horst
Przybylski
Kassierer
-
Frau
Ruth
Rensch
Schriftführer
-
Herr
Dieter
Loel
Fachberater
-
Herr
Heinrich
Maroska
Berater
Bauwesen
-
Herr
Heinrich
Gutzer
Mitglied
für
allge-
-
Herr
Reinhard
Glaser
meine
Fragen
Der
Vorstand
setzt
sich
nach
der
Jahreshauptver-
sammlung
vom
26.06.2004
wie
folgt
zusammen:
Vorsitzender
-
Herr
Erich
Lange
Stellv.
Vorsitzender
-
Herr
Horst
Przybylski
Kassierer
-
Herr
Heinrich
Gutzer
Schriftführer
-
Herr
Dieter
Loel
Fachberater
-
Herr
Reinhard
Glaser
Die
Funktionen
Berater
Bauwesen
und
Mitglied
für
allgemeine
Fragen
wurden
nicht
besetzt.
Aus
dem
Vorständ
sind
ausgeschieden
Frau
Ruth
Rensch
und
Herr
Heinrich
Maroska.
2.
Der
Vorstand
wird
auf
die
Dauer
von
drei
Jahren
gewählt.
Eine
Kiederwahl
ist
möglich.
Die
Mitglieder
des
Vorstandes
amtieren
bis
zur
Neuwahl
von
Nachfolgern.Vorstandsmitglieder
können
von
den
Vereinsmitgliedern
abgewählt
werden,
wenn
sie
die
Aufgaben
nicht
entsprechend
der
Satzung
ausüben
oder
aus
persönlichen
Gründen
nicht
können.
Alleinvertretungsberechtigt
im
Sinne
des
$
26
des
BGB
sind
der
Vorsitzende
und
dessen
Vertreter.
Der
Vorstand
tritt
vom
März
bis
Semptember
monatlich
einmal
und
im
Zeitraum
Oktober
bis
Februar
zweimal
zusammen.
Er
ist
be-
schlussfähig,
wenn
der
Vorsitzende
oder
sein
Vertreter
und
min-
destens
zwei
weitere
Vorstandsmitglieder
anwesend
sind.
Über
die
Sitzung
ist
ein
Protokoll
zufertigen
und
vom
Vorsitzenden
oder
dessen
Stellvertreter
und
dem
Protokollführer
zu
unterschreiben.
Die
bisherige
Ziffer
4
des
$
10
der
Satzung
verbleibt,
jetzt
als
dessen
Ziffer
5,
unverändert.
a)
14.
01.
2005
b)
Beschl.
Bl.
38
ff.
d.
A.
Fer
3VAnmb.
RS
171.
Karteikarte
für
das
Vereinsregister
(LSA/05
99)
Fortsetzung
Rückseite