Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als 500,00 EUR belasten oder zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1000,00 EUR sowie zum Erwerb, Verkauf, Belastung und zu sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.