Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Kassenwart hat Alleinvertretungsbefugnis. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.