VR 37231 AG Stendal · aktuell
Historischer Auszug
Bergwacht Harz - Grundorganisation Halberstadt e.V.
Status: aktuell
Lädt...
Amitsgerich
Tausender
|
Hunderter
00-49
Vereinsregister
Tausender
|
Hunderter
50-97
VR
-231-
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
and
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
gung
des
Vereins
‚quidaforen
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
4
a)
Berqwacht
Harz
-
Erund-
Vorsitzender
Die
Satzung
ist
am
14.
12.
1990
errichtet.
a)
19.
April
1991
organisation
Halberstadt
.
as]
ee
Der
Vorstand
besteht,
aus
dem
Vorsitzenden,
dem
stellvertret
Ku
r
geZ.
Ludwig
b)
Halberstadt
b)
Satzung-Blatt
zunderganisation
werden
von
2-6
der
negister-
Die
Mitgliederversammlung
vom
05.
März
1991
hat
Satzungsergänzun-
„Anderungsbeschluß
gen
beschlossen.
Im
$
3
wird
ein
weiterer
Absatz
6
hinzugefügt.
Blatt
16,
17
der
Der
8
5
Absatz
2
Satz
2
wird
ergänzt,
ein
weiterer
Absatz
4
Registerakten
wird
angefügt.
Im
3
7
werden
die
Abschnitte
4,
5,
6
eingefügt.
Bun
Be
ON
Ru
_—e_
2
Vorsitzender
Die
Mitgliederversammlung
vom
07.04.1998
hat
die
Satzungsänderungen
a)
28.10.1998
gez.
Loose
Dipl.-Ing.
Guido
Kriegel,
Halberstadt,
bzgl.
$
1
(Name,
Sitz
des
Vereins}
und
$
7
(Vorstand)
nach
näherer
\
Stellvertretender
Vorsitzender
Maßgabe
des
eingereichten
Protokolls
beschlossen.
Vorstand
im
Sinne
b}
Änderungsbeschluß
Dipl.-Ing.
Heiner
Jentsch,
Halberstadt,
Technischer
Leiter
Dipl.-Ing.
Bernd
Feliner,
Halberstadt,
Schatzmeister
Dipl.-Ing.
Anneliese
Schmitz,
Thale,
Vorstandsmitglied
Dipl.-Ing.
Roland
Gutzmer,
Halberstadt,
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende,
der
stellv.
Vorsitzende,
der
Technische
Leiter,
der
Schatzmeister
und
ein
weiteres
Vorstandsmit-
n
Bernd
Fellner,
Anneliese
Schmitz
‚und
Roland
Gutzmer.
Blatt
34
-
37
der
Registerakten
[er
RS
Karteikarfe
für
das
Eu
Vereinsregister
(5.64)
b}
Vorstandsmitglied
Wackernagel,
Jens,
Halberstadt.
geb.
an
08.12.1951,
Roland
Gutzmer
ist
aus
dem
Vorstand
aus-
geschiecen.
vens
Wackerhagel
Ist
ın
den
Vorstand
gewählt
worden.
ger
Kronz
|}
29.08.2002
Beschluss
Bl,
44/45
Fortsetzung
Rückseite