VR 34449 AG Stendal · aktuell
Strukturierte Informationen
Soziales Jugend-Hilfswerk e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Amtsgericht Stendal (W1215)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
34449
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 24.12.1999
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 02.10.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Zerbst, VR 449) getreten.
Abrufuhrzeit
22:57:43
Abrufdatum
2025-09-21
Letzte Eintragung
2007-06-21
Anzahl Eintragungen
1
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1999-12-24
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
Soziales Jugend-Hilfswerk e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: eingetragener Verein (e.V.) (211000)
Sitz › Ort
Roßlau
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorstandsvorsitzende und der 2. Vorstandsvorsitzende. Jeder vertritt den Verein allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Soll der Verein durch ein Geschäft von 5.000,00 DM und mehr verpflichtet werden, so muss der Vorstand dem Geschäftsgegener einen mit einfacher Mehrheit gefaßten ausgefertigten Zustimmungsbeschluss des Verwaltungsrates vorlegen, widrigenfalls eine Verpflichtung des Vereins eintritt.