Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 200,- Euro bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,- Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.