Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter. Über Entscheidungen oder Verpflichtungen, die einen Betrag von 500,00 Euro und mehr betreffen, ist vorab eine Vorstandsbeschluss herbeizuführen oder durch alle Vorstandsmitglieder schriftlich zuzustimmen.