Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 Euro der Zustimmung des Vorstands bedürfen. Zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.