Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand bedarf zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke(und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 500,- Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung.