Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, das zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von Grundstücken und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechten, sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 EUR , sowie zu Investitionen, mit einen Betrag von 5.000,00 EUR im Einzelfall die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.