Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Bei Rechtsgeschäften von mehr als 10000 EUR und für den Abschluss von Grundstücksgeschäften jeglicher Art bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.