Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende - vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu schriftlich erteilt ist.