Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schatzmeister und den Schriftführer gemeinsam vertreten. Für Bankangelegenheiten ist der Schatzmeister alleinvertretungsberechtigt. Überweisungen ab 500,00 EUR bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden.