Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass der Vorstand nur über Beträge bis 1.000,00 Euro verfügen kann, darüber hinaus muss die Mitgliederversammlung zustimmen. Der Vorsitzende ist befugt, über Beträge bis zu 300,00 Euro alleine zu verfügen.