Der Verein wird vertreten durch den Präsidenten allein oder den Vizepräsidenten in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 500,00 EUR bedarf der Zustimmung des Vereinsausschusses. Der Abschluss von Grundstücks- und Dienstverträgen bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.