Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zur Vornahme von Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorstitzende nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind.