| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln bei Rechtsgeschäften bis EUR 100,00, maximal bis EUR 500,00 pro Jahr. Bei Rechtsgeschäften von EUR 100,00 bis EUR 600,00, maximal bis EUR 2.000,00 pro Jahr vertritt jedes Vorstandmitglied gemeinsam mit dem Kassenführer. Bei Rechtsgeschäften von EUR 600,00 bis EUR 3.000,00, maximal bis EUR 5.000,00 pro Jahr vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam mit dem Kassenführer. Rechtsgeschäfte über EUR 3.000,00 bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses des gesamten Vorstandes, wobei nicht Anwesende ihre Zustimmung/Ablehnung schriftlich mitteilen. Die alleinige Vertretungsmacht der Abteilungsleiter ist generell beschränkt auf die Belange und Rechtsgeschäfte, die ihre jeweilige Abteilung betreffen. |