Vereinsregister des Amtsgerichts Montabaur
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 2764
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Förderverein Fußball WWG
b)
Willmenroth
a)
Vorstand i. S. von § 26 BGB sind der Vorsitzende, der
stellv. Vorsitzende und der Kassierer.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, der stellv.
Vorsitzende und der Kassierer vertreten gemeinsam. Bei
Entscheidungen über 1.000,00 EUR besteht
Gesamtvertretung.
b)
1. Vorsitzender:
Weigel, Günter, Willmenroth, *XX.XX.1961
2.Vorsitzender:
Gach, Gena, Gemünden, *XX.XX.1953
Kassierer:
Gläser, Uli, Westerburg, *XX.XX.1958
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.07.2003
a)
10.03.2006
Talarek
b)
Tag der ersten Eintragung:
12.08.2003
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.03.2006.
2
b)
Nicht mehr
Kassierer:
Gläser, Uli, Westerburg, *XX.XX.1958
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Weigel, Günter, Willmenrod, *XX.XX.1961
Gewählt als
1. Vorsitzender:
Simon, Robert, Westerburg, *XX.XX.1980
Gewählt als
Kassiererin:
Wiederstein, Christina, Hergenroth, *XX.XX.1984
Nicht mehr
2.Vorsitzender:
Gach, Gena, Gemünden, *XX.XX.1953
2. Vorsitzender:
Horn, Marco, Westerburg, *XX.XX.1971
a)
05.02.2024
Kirst
3
a)
Name geändert, nun:
Förderverein Fußball SG WGW
b)
Sitz verlegt, nun:
Westerburg
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem
Stellvertreter und dem Kassierer. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
Die Mitglieder des Vorstands sind bei Rechtsgeschäften
mit einem Wert von mehr als 500,00 € nur
gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
15.03.2024
Kirst
b)
Satzung B. 48ff
Abruf vom 17.12.2024