| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter die Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg bedürfen -Erwerb, Veräußerung und Aufgabe von Eigentum an Grundstücken sowie Belastung von Grundstücken, -Begründung, Erwerb, Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken Dritter, -Aufnahme und Gewährung von Darlehen, Abgabe von Garantieerklärungen und Übernahme von Fremdverpflichtungen (Schuldübernahme, Schuldbeitritt, Bürgschaft und vergleichbare Risikogeschäfte) mit einem Gegenstandswert von 30.000,00 EUR und höher, -Annahme unentgeltlicher Zuwendungen, wenn sie mit belastenden Bedingungen oder Auflagen verbunden sind. |