Der Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Jedes Vorstandsmitglied ist nur zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Bei außerordentlichen Ausgabe bis zu einem Betrag von 500 EUR vertreten 2 Vorstandsmitglieder den Verein. Bei einem Betrag über 500 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.