Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus : 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Abschluss von einzelnen Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen von über 6.000,-- EUR hinaus, insbesondere auch für die Aufnahme von Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.