| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem jeweiligen Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Dexheim, dem Schriftführer, dem Kassierer, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1.500,00 EUR belasten, sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer und der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Dexheim jeweils einzeln vertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.500,00 EUR belasten, für Dienstverträge und für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |