VR 1021 AG Mainz · aktuell
Historischer Auszug
Turn- und Sportgemeinde Drais 1876
Status: aktuell
Lädt...
|
Tausender
-Hunderter!
Zehner
.
.
Tansender
Hunderte
Zehner
|
Blatt
7
Amtsgericht
Ä
13579
Vereinsregister
|
|
24680
.
|
1
Nr,
der
a)
Name
j
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
j
Ä
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
:
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
7
a)
Turn-
und
Sportgemeinde,
Leo
Baumann,
Kraftfahrer,
Drais,
;
Die
Satzung
ist
am
25.
Oktober
1903
errichtet
und
in
der
.
a)
Umgeschrieben
Drais
1876
erster
Vorsitzender.
:
Folgezeit
mehrfach
geändert,
Durch
Beschluß
der
Mitglieder-
von
VR
29
an
|
;
versammlung
vom
15.
Januar
1955
wurde
eine
neue
Satzung
an-
23.
Oktober
1968
'p)
Drais
:
genommen
und
gleichzeitig
der
Name
des
Vereins
geändert.
v
<
>
i
:
Diese
Satzung
wurde
am
25.
Mai
1957
erneut
geändert
in
8
:13
Abs.
1
(Amtsdauer
des
Vorstands).
Vorstand
im
Sinne
des
S
26
BGB
ist
der
erste
Vorsitzende.
'b)
Tag
der
ersten
i
i
Eintragung:
f
21.
November
190:
i
i
Satzung:
Bl.
30
-
35
d.A.
L
2
:b)
Mainz-Drais
Werner
Munm,
Verwaltunssangestellter,
M
Leo
Baumann
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
:
a)
29.
Mai
1972
'
_Mainz-Drais,
An
seiner
Stelle
wurde
der
Verwaltun
san
estellte
Werner
V
|
erster
Vorsitzender.
|
umm,
Hainz-Drais,
zum
ersten
W
:
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversamnlung
vom
20.
Januar
|
:
1972
wurde
die
Satzung
in
8
1
(Name,
Sitz,
Zweck),
8
2
:
b)
Satzung:
;
(Erwerb
und
Verlust
der
Mitgliedschaft),
8
1o
(Organe
des.
B1.57-658
d.A.
;
Vereins),
$
16
(Vorstand)
sowie
in
allen
übrigen
Bestin-
;
mungen
geändert
und
in
ihrer
Gesamtheit
neu
gefaßt.
i
|
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
ist
der
erste
Vorsitzende,
3
:
Heinz
Harf,
Beamter,
Mainz,
:
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
16.April
a)
18.0ktober
1985
=
stellvertretender
Vorsitzender.
:1982
ist
die
Satzung
geändert
und
insgesamt
neu
gefasst.
|Die
Satzung
ist
geändert
durch
Beschluß
der
Mitglieder=
|
versammlung
vom
18.November
1983
in
den
$$
11
)Vorstand)
4
:
und
17
(Kassenprüfung.
:
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende
und
'b)
B1.72-95
d.A.
:
sein
Stellvertreter.
B1.78-87,
91
d.d.
u
=Satzung.
Sie
vertzten
den
Verein
gerichtlich
und
außergerichtlich.
Kr
:
Für
Verpflichtungs-
und
Verfügungsgeschäfte,
deren
Gegen-
stand
den
9.
--
DMübersteigt,
bedürfen
die
Vor-
:
sitzenden
der
Zustimmung
durch
den
Sschäftsführenden®
'
Vorstand
bis
zum
Wert
von
12.000.--
DM
und
durch
den
Gesamt-
;
vorstand
bis
zum
Wert
von
24,000,--
DM.
Bei
Geschäften,
die
zur
Auszahlung
von
über
24,000.--DM_
o
:
führen,
ist
die
Zustimmung
der
Mitgliederversammlung
;
einzuholen.
Gewählt
:
|
Heinz
Harf,
'Beanter,
Mainz,
zum
stellvertretenden
Vorsitzenden,
netJeder
von
ihnen
ist
allein
vertretungsberechtigt.
En
Ew
ee
a
me
u
Te
en
re
RS
121
Karteiblatt
VR
gen.
4.
1967
Fortsetzung
Rückseite
Formularverlag
Emil
Sommer,
Grünstadt

Lädt...
Amtsgericht
"3
Nr.
der
Eintra-
gung
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
Vorstand
Liquidatoren
Rückseite
von
Blatt
.............
Vereinsregister
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
4
i
:
Michael
Wagner,
i
:
Rechtsanwalt,
:
Mainz,
:
stellvertretender
Vorsitzender.
5
|
Michael
Wagner,
Rechtsanwalt,
Mainz,
Vorsitzender,
Ernst
Beucher,
Verwaltungsjurist,
Mainz,
stellvertretender
Vorsitzender,
Norbert
Solbach,
Zahnarzt,
Mainz,
stellvertretender
Vorsitzender.
4
5
M
Heinz
Harf
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
n._
:a)20.
März
Neu
in
den
Vorstand
gewählt
wurde
der
Rechtsanwalt
,
|
1931
Stell
Michael
Wagner,
Mainz,
zum
stellvertretenden
Vorsitzenden.
b)
B1.98-104
i
d.A.
Werner
Mumm
ist
aus
dem
Vorstand
ausgeschieden.
m
November
1991
Zu
Vorstandsmitgliedern
wurden
die
in
Spalte
3
aufgeführten
Personen
i
in
die
dort
bezeichneten
Ämter
gewählt.
At
L
Die
Mitgliederversammlung
vom
24.
Mai
199]
hat
die
Änderung
der
3
31,
110-116
d.A
Satzung
in
den
$$
9
(Mitgliederversammlung)
und
11
(Vorstand)
beschlossen.
Der
Vorstand
gemäß
$
26
BGB
besteht
aus
dem
Vorsitzenden
und
zwei
stellvertretenden
Vorsitzenden.
Jeder
von
ihnen
ist
alleinvertretungsberechtigt.
Für
Verpflichtungs-
und
Verfügungsgeschäfte,
deren
Gegenstand
im
Einzelfall
den
Wert
von
6.000,--
DM
übersteigt,
ist
bis
zum
Wert
von
12.000,--
DM
die
Zustimmung
durch
den
geschäftsführenden
Vorstand
erforderlich.
Darüber
hinausgehende
Geschäfte
bedürfen
der
Zustimmung
des
Gesamtvorstandes,
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eeeeeeeeeeeeeeee—e
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ee
essen
En
TEEEEEEEEEEETITEIREREDOEE
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Fortsetzung
auf
dem