Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
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Nummer des Vereins:
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VR 61640
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Verein zur Unterstützung von Gewaltopfern beim
Polizeipräsidium Rheinpfalz e.V.
b)
Ludwigshafen am Rhein
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem 1. Vorsitzenden (Polizeipräsident des
Polizeipräsidiums Rheinpfalz oder einem von ihm
Beauftragten) und
dem 2. Vorsitzenden (Vorsitzender des
Gesamtpersonalrats beim Polizeipräsidium Rheinpfalz
oder einem von ihm Beauftragten).
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
kraft Amtes:
1. Vorsitzender:
Ebling, Thomas, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums
Rheinpfalz, Mainz, *XX.XX.1959
kraft Amtes:
2. Vorsitzender:
Harm, Michael, Kriminalhauptkommissar, Bobenheim am
Berg, *XX.XX.1958
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 19.04.2018 zunächst in Form eines nicht rechtsfähigen
Vereins.
Die Mitgliederversammlung vom 11.11.2020 hat beschlossen, dass der Verein die
Rechtsfähigkeit erlangen soll.
Weiter hat die Mitgliederversammlung vom 11.11.2020 die Änderung der
Gründungssatzung in
§ 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Bereich) und mit ihr die Änderung des Vereins in einen
eingetragenen Verein
beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2021 hat die Änderung der Satzung in
§ 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Bereich),
§ 2 (Vereinszwecke),
§ 4 (Mitglieder),
§ 7 (Vorstand) und
§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung)
beschlossen.
a)
28.11.2024
Hundt
b)
Fall 1
Abruf vom 18.12.2024