Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus: dem/der Vorsitzenden dem/der Stellvertreter/in, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und beliebig vielen Besitzern/Beisitzerinnen. Der/die Vorsitzende oder der/die Stellvertreterin vertreten den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.