Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus - dem Vorsitzenden, - den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Schriftführer, - dem Schatzmeister, - bis zu fünf Beisitzern. Vertreten wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter.