Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich aus mindestens zwei, höchstens fünf Mitgliedern zusammen: -dem/der Vorsitzenden -dem/der stellvertretenden Vorsitzenden -dem/der Schatzmeister/in -bis zu zwei weiteren stellvertretenden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.