Der Vorstand besteht aus: - dem 1. Vorsitzenden, - dem 2. Vorsitzenden, - dem Schatzmeister und - dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten; Beisitzer sind von dieser Vertretung ausgeschlossen.