Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vereinsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer, dem stellvertretenden Rechnungsführer, dem Schriftführer und zwei Beisitzern. Der Verein wird durch zwei Vorstandmitglieder gemeinsamen vertreten, darunter jeweils der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.