Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften sowie die Aufnahme von Darlehen bedarf der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter einer Ermächtigung der Mitgliederversammlung.