Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 2
VR 60597
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Sicherheit im Internet e.V .
b)
Neustadt/Wstr.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 1. und
2. Vorsitzenden sowie Kassierer. 1. und 2. Vorsitzender
sind einzelvertretungsberechtigt, Bezüglich der Konten
ist der Kassierer nur gemeinsam mit dem 1. oder 2.
Vorsitzenden vertretungsberechtigt, der 1. oder 2.
Vorsitzende nur zusammen mit dem Kassierer. Zum An-
und Verkauf von Vereinsvermögen, Belastung von
Vereinsvermögen und Grundbesitz, Beteiligung an
Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab 50 000 EUR
ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich.
b)
Gewählt als
1. Vorsitzende:
Frenzel, Beate, Haßloch, *XX.XX.1962
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Schartner, Götz, Neustadt, *XX.XX.1971
Gewählt als
Kassierer:
Schartner, Karlheinz, Neustadt, *XX.XX.1945
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 08.03.2011.
a)
14.04.2011
Mehrle
b)
Fall 1
2
b)
gewählt als
2. Vorsitzende:
Schartner, Sandra, Neustadt/Wstr., *XX.XX.1968
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schartner, Götz, Neustadt, *XX.XX.1971
a)
19.03.2019
Heiß
b)
Fall 2
3
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.09.20019 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs.1
beschlossen.
a)
16.12.2019
Heiß
b)
Fall 3
4
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs.1
beschlossen.
a)
16.12.2019
Heiß
Abruf vom 18.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 60597
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
b)
Fall 5
Eintragung lfd. Nr. 3 Sp. 4 a)
wegen Schreibversehens im
Beschlussdatum sofort neu
vorgetragen.
5
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26
BGB besteht aus
dem/der 1. Vorsitzenden und
dem/der 2. Vorsitzenden sowie
dem/der Kassierer/in.
Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sind
einzelvertretungsberechtigt.
Abweichend davon sind bezüglich der K o n t e n
der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende
gemeinsam vertretungsberechtigt, bzw. sind der/die 1.
Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende zusammen mit
dem Kassierer gemeinsam vertretungsberechtigt.
b)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 3 a) Satz "Zum An- und Verkauf von
Vereinsvermögen, Belastung von Vereinsvermögen und Grundbesitz, Beteiligung an
Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab 50 000 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich." ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen
gelöscht.
a)
18.02.2020
Heiß
b)
Fall 4
Abruf vom 18.12.2024