Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 1
VR 10560
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Gesellschaft für Boden, Technik, Qualität (BTQ), Bundesverband
für Ökologie in Land-und Gartenbau
b)
Bad Dürkheim
b)
Vorsitzender:
Heilmann, Hartmut, Kirchberg/ Jagst, *XX.XX.1952
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.05.1968 zuletzt geändert am 17.03.1995
b)
Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei Bewilligung von
Ausgaben, welche im Haushaltsplan nicht vorgesehen waren
Erwerb, Verkauf und Belastung von Grundstücken
Veräußerung von Gegenständen, die einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder
Kunstwert haben
Aufnahme von Anleihen
Abschluß von Verträgen mit fortlaufenden Verpflichtungen.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende.
a)
17.03.2006
Wagner
b)
Tag der ersten Eintragung:
02.04.1996
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 560 DÜ
getreten.
Freigegeben am 17.03.2006.
2
a)
Gesellschaft für Boden, Technik, Qualität (BTQ), Bundesverband
für Ökologie in Land-und Gartenbau e.V.
a)
Der Vorsitzende vertritt den Verein als Vorstand gemäß
§26 BGB alleine.
Er ist berechtigt, im Namen des Vereins mit sich im
eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2017 hat die Änderung der Satzung in
§ 2 (Zweck) und
§ 12 (Änderung der Satzung und Auflösung des Verbandes) und
weitere Änderungen in der Mitgliederversammlung vom 07.06.2018 in
§ 2 (Zweck) und
§ 6 (Vorstand)
beschlossen.
b)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4 b) Satz "Der Vorstand bedarf der Zustimmung
der Mitgliederversammlung bei Bewilligung von Ausgaben, welche im Haushaltsplan nicht
vorgesehen waren
Erwerb, Verkauf und Belastung von Grundstücken
Veräußerung von Gegenständen, die einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder
Kunstwert haben
Aufnahme von Anleihen
Abschluß von Verträgen mit fortlaufenden Verpflichtungen." ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG
von Amts wegen gelöscht.
a)
07.10.2020
Heiß
b)
Fall 3
Allgemeine Vertretungsregelung
aufgrund Satzungsänderung
ergänzt und lfd. Nr. 1, Spalte 4 b)
teilweise von Amts in Sp. 3 a)
wegen übertragen.
Rechtsformzusatz von Amts
wegen ergänzt.
Abruf vom 26.12.2024