Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
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Nummer des Vereins:
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VR 10393
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
FWG-Kreisverband Landkreis Bad Dürkheim
b)
Bad Dürkheim
a)
Je drei Mitglieder des Vorstandes vertreten gemeinsam,
darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter.
b)
Vorsitzender:
Brodhag, Martha, Hausfrau, Friedelsheim
2. Vorsitzender:
Eibel, Eugen, Grünstadt, *XX.XX.1948
3. Vorsitzender:
Ertel, Kurt, Estahl, *XX.XX.1961
Kassenführer:
Hellein, Elke, Obrigheim, *XX.XX.1956
Pressewart:
Dr. Müller, Fritz, Meckenheim, *XX.XX.1950
Schriftführer:
Koch, Robert, 01.10.1934, Wachenheim, *XX.XX.1934
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 21.05.1981 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 09.03.2005 geändert.
b)
Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Vorsitzenden, stv. Vorsitzenden, Schriftführer,
Kassenführer und Pressewart. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte
seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vortand beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
a)
17.03.2006
Wagner
b)
Tag der ersten Eintragung:
18.12.1981
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 393 DÜ
getreten.
Freigegeben am 17.03.2006.
2
b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Brodhag, Martha, Hausfrau, Friedelsheim
Gewählt als
Vorsitzende:
Magin, Marion, Niederkirchen, *XX.XX.1954
Gewählt als
3. Vorsitzender:
Neumann, Volker, Wattenheim, *XX.XX.1948
Nicht mehr
3. Vorsitzender:
Ertel, Kurt, Estahl, *XX.XX.1961
a)
17.06.2008
Bohrmann
3
a)
Je zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten gemeinsam,
darunter einer der Vorsitzenden.
b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Eibel, Eugen, Grünstadt, *XX.XX.1948
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Hantz, Michael, Großkarlbach, *XX.XX.1969
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.08.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
04.06.2013
Schramm
b)
Fall 3
Abruf vom 17.12.2024