Vertretungsberechtigter Vorstand: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, künstlerische Leitung Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Vorstandes hierzu erteilt ist.