Vertretungsberechtigter Vorstand: die/ der Vorsitzende/r, zwei stellvertretende Vorsitzende, die/ der Schatzmeister/in, die/ der Schriftführer/in. Die/ der Vorsitzende oder ein/e stellvertrende/r Vorsitzende/r ist gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.