Vertretungsberechtigter Vorstand: 1. Vorsitzende/ r, zwei 2. Vorsitzende, Schatzmeister/in, Beisitzer/in Programmplanung. Die Vorsitzenden sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die weiteren Vorstandsmitglieder sind zur Vertretung des Vereins mit der Mehrheit der Vorstandsmitglieder befugt.