Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 50.000,00 EUR, zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 50.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.