Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den Stellvertreter und den Schatzmeister. Es vertreten jeweils zwei gemeinsam. Für die folgenden Rechtsgeschäfte benötigt der Vorstand die vorherige Genehmigung des DRK-Landesverbands Rheinland-Pfalz e.V.: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen.