Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, den Schriftführer und den Kassierer. Es vertreten jeweils zwei gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten über mehr als 1.000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.