Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretung des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für den Abschluss von Rechtsgeschäften, deren Geschäftswert 1.550,00 EUR übersteigt, die Zustimmung der Mitgliedsversammlung erforderlich ist. Darlehensaufnahme ist ausgeschlossen.