Der Vorstand besteht aus a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden c) dem Schriftführer d) dem Schatzmeister Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000 € (fünftausend Euro) ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.