Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Bei dem Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, zur Aufnahme eines Kredits und für alle Rechtsgeschäfte, die einen Betrag von 5.000,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.