Vertretungsberechtigter Vorstand: - Vorsitzende/r - stellvertretende/r Vorsitzende/r - Schatzmeister/in Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der/die Vorsitzende ist einzeln zur Vertretung berechtigt. Zur Aufnahme von Darlehen über 200,-- EUR ist die Zustimmung oder Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich.