Vertretungsberechtigter Vorstand: - Vorstandsvorsitzender - 2. Vorstand - 3. Vorstand Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, zur Beteiligung an Gesellschaften und zur Aufnahme von Darlehen ab 50,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.