Vertretungsberechtigter Vorstand: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassierer Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung berechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf jedweder Art, die über 250,00 € hinausgehen, die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliederversammlung erforderlich ist.