Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist im Außenverhältnis in folgenden Fällen beschränkt: a) Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, b) Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanziellen Beteiligungen, c) Eingehen von Immobilienleasingverträgen d) Anmeldungen zum Vereinsregister nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung über Satzungen und Satzungsänderungen. Zur Wirksamkeit der Rechtshandlungen bedarf der Vorstand der vorherigen Genehmigung des DRK - Landesverbandes Rheinland-Pfalz e.V.