| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird vertreten vom Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem DRK-Arzt, den Mitgliedern der für den Bereich des Ortsvereins tätigen Führung des Aktiven Dienstes ( besteht im Ortsvereinsbereich eine Bereitschaft, dann ist dies die Bereitschaftsführung; besteht ein Zug, dann ist dies die Zugführung. Der Leiter in der Sozialarbeit gehört der Führung des Aktiven Dienstes ebenfalls an und einem Vertreter des Jugendrotkreuzes. Bei Bedarf können bis zu drei weitere Mitglieder hinzugewählt werden. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so gehört er dem Vorstand mit beratender Stimme an. Zur Vertretung des Ortsvereins sind außer den genannten Vorstandsmitgliedern,die in Gesamtvertretung handeln, der Vorsitzende, die Stellvertreter und der Schatzmeister in der Weise vertretungsbefugt, daß rechtsverbindliche Erklärungen vom Vorsitzenden und einem Stellvertreter zusammen mit dem Schatzmeister des Ortsvereinsvorstandes abgegeben werden. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. |